Alle Übungsleiter sowie Personen, die bei Vereinsausflügen als Betreuer teilnehmen, unterzeichnen eine "Selbstverpflichtungserklärung zum Schutz vor Kindern und Jugendlichen". Diese Erklärung besagt, dass die Personen respektvoll mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen umgehen. Der Jugendwart und die mit Kinder- und Jugendlichen umgehenden Übungsleiter werden zudem mindestens alle 5 Jahre ein erweitertes Führungszeugnis dem Vorstand zur Einsicht vorlegen. Außerdem gibt es für die Kinder und Jugendlichen zwei Ansprechpartner, die nicht im Kinder- und Jugendbereich tätig und außerdem nicht Mitglieder des Vorstandes sind. An diese Vertrauenspersonen können sich die Kinder und Jugendlichen oder deren Eltern wenden.